Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner, Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Coworking Space Brick37 (Inh. Daniel Löber), nachfolgend „Brick37“ genannt, Jahnstraße 37, 63450 Hanau.

2. Allgemeines

2.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Brick37, welche gegenüber dem*der Nutzer*in im Rahmen der Coworking-Leistungen erbracht werden. Geschäftsbedingungen des*der Nutzer*in, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Brick37 keine Geltung.

2.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkund*innen, als auch an Unternehmer*innen. Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Brick37 ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen, einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN) im büroüblichen Umfang (nicht für Hostingleistungen o.ä.), der Bereitstellung von Schließfächern (nach Verfügbarkeit) sowie der Nutzung eines Meeting-Spaces in den als Brick37 bezeichneten Räumen Jahnstraße 37, 63450 Hanau. Darüber hinaus können im Brick37 als weitere Leistungen im Rahmen einer Meeting-Space-Buchung Veranstaltungen (Workshops, Seminare, etc.) durchgeführt werden.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der unter 3.1. aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss einer Brick37-Mitgliedschaft. Das Brick37 ist nicht verpflichtet einen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaft anzunehmen. Eine reine Eingangsbestätigung des Antrages stellt noch keine Annahme dar.

3.2. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

  1. flex desk Tagesticket: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze ab 8 Uhr morgens 1 Tag Nutzungsberechtigung an verfügbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.
  2. flex desk Monatsticket: Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen mit optionalem 24-Std.-Zugang inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) im Rahmen der Öffnungszeiten für einen Monat.
  3. fixed desk Monatsticket: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz mit 24-Std.-Zugang inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-LAN) und Schließfach.
  4. Meeting-Space: Meeting-Space-Nutzung nach Verfügbarkeit; 2 Stunden, halber Tag (8–13 Uhr / 13–18 Uhr) oder ganzer Tag (8–18 Uhr).

Ausstattung:

  1. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, W-LAN
  2. Der*die Nutzer*in hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
  3. Die Arbeitsplätze dürfen durch den*die Nutzer*in nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Brick37. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das Brick37 zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Die aktuell angebotenen Preise können der Tarifübersicht und der Homepage www.brick37.de entnommen werden.

3.3. Ein Schließfach kann zur Verwahrung persönlicher Dinge und Arbeitsmaterialien genutzt werden. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände darin gelagert werden. Brick37 haftet nicht für die dort gelagerten Gegenstände. Der Zugang ist während der Öffnungszeiten möglich. Schließfächer können flexibel angemietet werden. Die Bezahlung erfolgt zu Beginn der Laufzeit, eine Schlüsselkaution von EUR 10,00 muss hinterlegt werden. Nach Beendigung des Miet-Verhältnisses ist das Schließfach umgehend (am letzten Tag der Laufzeit) zu leeren und alle überlassenen Schlüssel zurückzugeben. Sobald dies erfolgt ist, erhält der*die Nutzer*in die gestellte Kaution zurück.

3.4 Der*die Nutzer*in hat bei Belegung seines*ihres Arbeitsplatzes diesen auf seinen einwandfreien Zustand und dessen Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen sind vor Beginn der Arbeit im Coworking Space einem*einer Mitarbeiter*in des Brick37 zu melden.

4. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

4.1. Der Zugang zu Brick37 ist für Nutzer*innen nur während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo–Fr, von 08:00 bis 18:00 Uhr möglich. (Ausgenommen Fixed Desks).

4.2. Clean-Desk-Policy: Jede*r Nutzer*in ist verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände (ausgenommen Hardware) am Ende der allgemeinen Öffnungszeiten vom genutzten Schreibtisch zu entfernen. Brick37 behält sich vor, alle Gegenstände (Unterlagen, Müll, etc.) beim nächsten Reinigungsgang komplett zu entsorgen. Siehe auch 10.1.

4.3. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können Schließfächer zusätzlich gemietet werden.

4.4. Der Zugangs-Chip bzw. die Tapkey-App trackt die Anzahl der Besuchstage und kann bei Erreichen der maximalen Nutzungstage den Zugang zum Coworking Space verwehren.

4.5. Es ist dem Mitglied strikt untersagt, vom Brick37 ausgehändigte Zugangs-Chips an andere Personen weiterzugeben.

5. Anmeldung der Nutzer*innen

5.1. Nutzer*innen des Brick37, die einen Mitgliedsvertrag abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den Geschäftsbedingungen zustimmen. Die Anmeldung ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch Vertretungsberechtigte vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der*die Nutzer*in verpflichtet, die Änderungen gegenüber Brick37 unverzüglich mitzuteilen.

Der*die Nutzer*in muss dabei eine gültige Rechnungsadresse angeben, siehe auch 7.

6. Vertragsschluss

6.1. Der Vertragsschluss erfolgt per Anmeldung vor Ort.

6.2. Ein Mitgliedsvertrag zwischen Nutzer*in und dem Brick37 kommt erst durch die Annahmeerklärung des Brick37 zustande. Diese erfolgt schriftlich und umfasst insbesondere auch den gewählten Tarif.

6.3. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der*die Nutzer*in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brick37. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.

6.4. Es besteht kein Anspruch der Nutzer*in auf Abschluss eines Vertrages. Es steht Brick37 frei, jedes Angebot einer Nutzer*in zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6.5. Mit Vertragsabschluss sichert der*die Nutzer*in zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, Änderungen seiner*ihrer persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

6.6. Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht zwingend an den Beginn eines Monats gebunden.

7. Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution

7.1. Alle Preise des Brick37 sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise des Brick37.

7.2. Die Abrechnung erfolgt ab einer Laufzeit von 4 Wochen innerhalb der ersten zehn Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird innerhalb der ersten zehn Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Leistungen für einen Monat wird innerhalb der ersten zehn Arbeitstage des Folgemonats erstellt.

7.3. Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die auf dem Mitgliedsvertrag hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

7.4. Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Basispreise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.

7.5. Die Abrechnung für die Nutzung erfolgt über eine Accountingsoftware.

7.6. Die Abrechnung für Meeting-Space-Nutzung durch Mitglieder des Brick37 erfolgt über die Buchungsbelege. Buchungen, die nicht spätestens 48h vor dem Termin abgesagt wurden, werden voll berechnet.

7.7. Buchungen von Meeting-Spaces durch externe Nutzer*innen sind vorab zu bezahlen. Ist bis zum Veranstaltungstag keine Zahlung eingegangen, ist Brick37 berechtigt den Zugang zu verweigern. Ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gegenüber Brick37 entsteht nicht.

Im Falle der Stornierung der Nutzung eines Meeting-Spaces fallen folgende Stornierungskosten an:
bis zu 14 Tage vorher: keine Kosten, mehr als 7 Tage vorher: 50 %, 7 Tage und weniger: 100 % des angesetzten oder vereinbarten Preises.

7.8. Tagestickets für externe Nutzer*innen sind vorab per Überweisung, PayPal oder bar vor Ort zahlbar.

7.9. Nutzer*innen, die mindestens einen fixed desk im Brick37 gebucht haben, zahlen an das Brick37 eine Chipkaution in Höhe von EUR 50,00 pro Zugangschip. Nutzer*innen, die ein Schließfach gebucht haben, zahlen EUR 10,00 Schlüsselkaution pro Schließfach. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Zahlt der*die Nutzer*in die Kaution nicht, behält sich das Brick37 den fristlosen Rücktritt vom Vertrag vor.

8. Datenschutz

8.1. Brick37 wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

8.2. Der*die Nutzer*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine*ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der*die Nutzer*in willigt ferner in die Übermittlung seiner*ihrer zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Brick37 sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

8.3. Der*die Nutzer*in stimmt der Übergabe seiner*ihrer personenbezogenen Daten an Slack Corp. als Brick37 Kommunikationskanal zu. Andernfalls muss der Verwendung der personenbezogenen Daten durch diese Dienstleister explizit und in Schriftform durch den*die Nutzer*in widersprochen werden. Die Übergabe der Daten erfolgt im Sinne der Brick37 Datenschutzerklärung. (https://brick37.de/datenschutz/)

8.4. Brick37 erfasst die Anwesenheit der Nutzer*innen in den Räumen durch die eigenständigen Anmeldungen der Nutzer*innen im Anmeldesystem von Brick37. Im Rahmen der Nutzung des W-LANs wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet, welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 14 Tagen gelöscht.

8.5.  Hinsichtlich der Erfassung von Daten bei Nutzung der Webseite, ist auf die dort vorhandene Datenschutzerklärung zu verweisen.

8.6.  Die Räume von Brick37 werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, werden die Aufnahmen nach dieser Frist gelöscht. Die Schließanlage von Brick37 registriert, welcher Chip wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient der Sicherheit und zu Abrechnungs-Zwecken.

8.7. Dem*der Nutzer*in steht das Recht zu, seine*ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Brick37 verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des*der Nutzer*in, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist.

9. Kündigungen

9.1. Bei Tickets, die eine Laufzeit von mehr als einem Monat haben, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9.2. Brick37 kann das Vertragsverhältnis insbesondere dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Hauptmietverhältnis mit dem Vermieter von Brick37 beendet wird und damit die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem*der Nutzer*in wegfällt.

9.3. Brick37 kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der*die Nutzer*in mit seinen*ihren Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine*ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise fahrlässig oder schwerwiegend und schuldhaft verletzt.

9.4. Gibt der*die Nutzer*in den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er*sie gegenüber Brick37 für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

9.5. Der*die Nutzer*in kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm*ihr die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

9.6. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10. Vertragsdurchführung

10.1. Der*die Nutzer*in ist im Rahmen der Tarife berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie, in den Räumen aufzustellen. Voraussetzung ist die Zustimmung von Brick37.

10.2. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, Brick37 seinen*ihren Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem*der Nutzer*in zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem*der Nutzer*in und Brick37.

10.3. Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Coworking Space oder der damit verbundenen Leistungen ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinschaftsflächen empfangen werden oder müssen ein eigenes Tagesticket erwerben.

10.4. (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die in die Bausubstanz eingreifen, Um- oder Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Brick37 und auf Kosten des*der Nutzer*in zulässig. Auf Verlangen von Brick37 ist der*die Nutzer*in zur völligen, fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes, spätestens bei Rückgabe, verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des*der Nutzer*in besteht nicht – auch dann nicht, wenn Brick37 auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Brick37 zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche, behördliche Genehmigungen – gleich welcher Art – durch den*die Nutzer*in einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der*die Nutzer*in.

10.5. Brick37 darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem*der Nutzer*in vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des*der Nutzer*in und keiner Fristsetzung. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet seinen*ihren Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei Nicht-Einhaltung ist der*die Nutzer*in verpflichtet sämtliche hieraus resultierende Kosten zu seinen*ihren Lasten zu tragen (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der*die Nutzer*in das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit (mehr als 14 Tage) behindert oder ausgeschlossen wird.

10.6. Dem*der Nutzer*in ist bekannt, dass es auf dem Gelände zu Umbau- & Abrissmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer kommen kann. Dies kann zu nicht unerheblichen Lärmbelästigungen führen. Diese stellen keinen Minderungsgrund oder Kündigungsgrund dar. Einen aktuellen Zeitplan in der Form, der Brick37 bekannt ist, kann jederzeit erfragt werden. Kurzfristige Änderungen durch den Eigentümer bleiben vorbehalten.

10.7. Dem*der Nutzer*in ist bekannt, dass das Brick37 jährlich zwischen dem 24.12. und 2.1. sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen ist. Davon ausgenommen sind Nutzer*innen, welche einen 24/7-Zugang besitzen. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.

11. Gewährleistung, Haftung

11.1. Der*die Nutzer*in hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er*sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraum befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er*sie verzichtet wegen des ihm*ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Brick37 übernimmt gegenüber dem*der Nutzer*in bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der*die Nutzer*in erkennt an, dass sich der jeweils von ihm*ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

11.2. In allen Fällen, in denen Brick37 im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Brick37 nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Brick37 fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.3. Brick37 übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer*innen, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den*die Nutzer*in. Der*die Nutzer*in ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Brick37 unterbleiben. Sofern Brick37 von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, ist Brick37 zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der*die Nutzer*in Brick37 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Anklicken und / oder das Downloaden von gewalttätigen, rassistischen, diskriminierenden, pornografischen, insbesondere kinderpornographischen Inhalten, Webseiten im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Waffenherstellung oder Waffenhandel und mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten ist absolut untersagt und berechtigt Brick37 ebenfalls zur sofortigen Kündigung. Dies gilt ebenfalls für Webseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden. Der*die Nutzer*in ersetzt Brick37 die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass Brick37 Dritten infolge einer Rechtsverletzung des*der Nutzer*in in Anspruch genommen wird.

11.4. Dem*der Nutzer*in (der*die keinen fixed desk gemietet hat), ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten von Brick37 besteht.

11.5 Brick37 ist nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzer*innen frei, eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung von Brick37 nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder.

11.6. Nutzer*innen können Hunde nach vorheriger Absprache ins Brick37 mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung von Brick37 nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere dass der Hund sich gegenüber Menschen nicht aggressiv verhält. Die Zusage kann durch Brick37 im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer*innen gestört fühlen. Der*die Halter*in sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt. Der*die Halter*in beaufsichtigt den Hund zu jeder Zeit.

11.7. Für die persönlichen Gegenstände und die Garderobe der Nutzer*innen sowie deren Gäste übernimmt Brick37 keine Haftung.

12. Versicherung

12.1. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer*innen.

12.2. Voraussetzung zur Nutzung des Brick37 ist eine bestehende Haftpflichtversicherung des*der jeweiligen Nutzer*in.


13. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

13.1. Der*die Nutzer*in hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an Brick37 zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Brick37 vollumfänglich von dem*der Nutzer*in zu ersetzen.

13.2. Der*die Nutzer*in hat sämtliche, auch die von ihm*ihr selbst beschafften Schlüssel und Zugangs-Chips an Brick37 zurückzugeben. Kommt der*die Nutzer*in dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Brick37 die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Brick37 auf Kosten des*der Nutzer*in einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

13.3. Gibt der*die Nutzer*in den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er*sie Brick37 für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe es Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

14. Änderung der AGB

14.1. Brick37 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem*der Nutzer*in umgehend mitgeteilt. Sofern der*die Nutzer*in der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

14.2. Brick37 ist berechtigt, die jeweiligen Preise für Tagestickets und die Mitgliedschaftsmodelle maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Beschaffungspreise oder anderer vergleichbarer sich verändernde Umstände, anzupassen. In diesen Fällen werden bestehende Mitglieder in Textform informiert.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Nutzer*in finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.3. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Frankfurt am Main zuständig.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen des*der Nutzer*in im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig wären.

Stand der AGB: September 2020

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